Cantnitz wehrt sich gegen den Bau einer Legehennenanlage.
Die Feldberger Seenlandschaft ist für ihre unberührte Natur und klaren Seen berühmt. Hier, zwischen Cantnitz und Möllenbeck, soll nun eine 16 Hektar große Legehennenanlage mit 40.000 Hühnern entstehen. Das möchten wir als Anwohner mit der Bürgerinitiative Cantnitz verhindern – denn die negativen Folgen für die betroffene Region wären immens:
13.05.2022 VG Schwerin:
Erfolgreiche Anträge des BUND gegen Genehmigungen für große Tierhaltungsanlagen im Landkreis Nordwestmecklenburg VG Schwerin, 1·1 04 2022, 7 B I 849/17.
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat mit Beschlüssen in zwei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Az.: 7 B 1849/17 SN und 7 B 1865/20 SN) die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen des anerkannten Umweltverbands Bund für Umwelt und Naturschutz, Landesverband M-V, gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbescheide wiederhergestellt. Nach Auffassung der zuständigen 7. Kammer des Gerichts bestehen nach summarischer Prüfung gegenwärtig jeweils ernstliche Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der genehmigten Vorhaben.
Im Fall der Genehmigung einer geplanten großen Schweinezuchtanlage in der Gemeinde Passee sei die Einschätzung in der Umweltverträglichkeitsprüfung, dass der prognostizierte Eintrag eutrophierender Stickstoffverbindungen in europarechtlich geschützte natürliche Lebensräume unbedenklich sei, durchgreifenden, ohne weitere gutachterliehe Feststellungen nicht auszuräumenden Zweifeln ausgesetzt. Ferner bestünden derzeit Einwände gegen die Annahme, die Auswirkungen des Stickstoffeintrags in drei gesetzlich geschützte Biotope in der nahen Umgebung des Vorhabens auf ein unbedenkliches Maß mindern zu können.
Im weiteren Fall der Genehmigungserteilung für die Erweiterung einer Milchviehhaltung in Dragun bestünden Zweifel an der planungsrechtlichen Zulässigkeit der im Außenbereich zu errichtenden Anlage. Es sei nicht abgesichert, dass der Vorhabenträger das Futter für die gehaltenen Tiere überwiegend auf den zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden landwirtschaftlich genutzten Flächen erzeugen könne. Die im Genehmigungs- und Gerichtsverfahren nachgewiesenen Pachtflächen genügten bisher nicht. Beschluss des VG Schwerin vom 11.04.2022, Az.: 7 B 1849/17
Quelle: Pressemitteilung Nr. 5/2022 des VG Schwerin vom 13.01.2022
Ein nachhaltiges, umweltverträgliches Zukunftsmodell der Nutztierhaltung sieht anders aus. Daher hoffen wir auf zahlreiche Unterstützung: Bitte helft mit eurer Unterschrift, den Bau einer Legehennenanlage in unserer schönen Landschaft zu verhindern!
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