Windenergieanlagen in der Feldberger Seenlandschaft

Am 27.11.2023 wurde ein erster Vorentwurf 2023 der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte im Internet veröffentlicht. In diesem Vorentwurf sind 99 Potenzialflächen enthalten mit einer Größe von zusammen 15.434 ha, von denen rund 6.282 ha als Streichflächen entfallen könnten. Beim hierfür zuständigen Regionalen Planungsverband können hierzu vom 15.01.2024 bis zum 15.03.2024 Anregungen und Bedenken vorgebracht werden. Dies können z.B. Vorschläge für andere Standorte sein, Hinweise zu eigenen Planungen (z.B. von Kommunen oder Verbänden) aber auch Verweise auf zu beachtende Konflikte, die einzelnen Potenzialflächen entgegenstehen.

Im Gemeindegebiet der Feldberger Seenlandschaft sind drei Flächen enthalten, die derzeit 1.000 m Abstand halten zu geschlossenen Siedlungen und 800 m zu Einzelhäusern im Außenbereich. Es sind die Flächen: Nr. 41 Laeven (52 ha), Nr. 42 Triepkendorf (58 ha), Nr.43 Cantnitz (124 ha, wobei hiervon große Teile in der der Gemeinde Möllenbeck liegen). In der näheren Umgebung Feldbergs liegt zudem eine Fläche in der Gemeinde Carpin (Nr. 44 mit 134 ha).

Ausführliche Informationen

Die folgenden Links enthalten wichtige Hinweise zu möglichen Auswirkungen, Informationen für Behörden, Ratsmitglieder, Ortsratsmitglieder und alle interessierten Bürger, rechtliche Bewertung, Entscheidungshilfen und planerischen Steuerung von Windanlagen.



Pressemitteilungen

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Cantnitz wehrt sich gegen den Bau einer Legehennenanlage.

Die Feldberger Seenlandschaft ist für ihre unberührte Natur und klaren Seen berühmt. Hier, zwischen Cantnitz und Möllenbeck, soll nun eine 16 Hektar große Legehennenanlage mit 40.000 Hühnern entstehen. Das möchten wir als Anwohner mit der Bürgerinitiative Cantnitz verhindern – denn die negativen Folgen für die betroffene Region wären immens:

Die Lebensqualität der Anwohner wird durch Geruchs- Staub und Lärmbelästigung eingeschränkt. Zudem drohen Gesundheitsgefahren: Jegliche Ansammlung zu vieler Tiere auf zu wenig Raum führt zu einer Problemkeimbelastung. Durch den üblichen Antibiotikaeinsatz entstehen multiresistente Keime, die für Menschen höchst gefährlich sind. Bioaerosole belasten die Umwelt und fördern Allergien. Seuchenausbrüche (z.B. Vogelgrippe, Geflügelpest) kommen in solchen Anlagen immer wieder vor und führen zu wochen- oder monatelanger Einstallpflicht der Tiere. Das betrifft dann auch die private Geflügelhaltung in der gesamten Region.
Boden und Grundwasser werden durch die großen Mengen an Hühnerkot verunreinigt; das ist umso problematischer, als 2020 bereits 90 % des Grundwasserkörpers in MV ein schlechter Zustand attestiert wurde.
Mit etwa 4.000.000 Litern pro Jahr hat eine solche Anlage einen erheblichen Wasserverbrauch (diese Menge entspricht etwa dem Jahresverbrauch der Hälfte der Einwohner von Cantnitz!); das könnte sich auf den lokalen Grundwasserspiegel auswirken, insbesondere dann, wenn ein eigener Brunnen dafür genutzt werden sollte. Bereits jetzt sinken die Wasser- und Grundwasserstände aufgrund der zunehmenden Trockenheit stetig.
In der Folge ist eine Gefährdung der Vielfalt von Flora und Fauna am Rande des Naturparks Feldberger Seenlandschaft zu erwarten. Rund um Cantnitz leben z.B. mindestens 82 verschiedene Vogelarten sowie andere streng geschützte Tierarten!
Weiterhin fürchten wir, dass die Region für den sanften Tourismus an Attraktivität verliert, was viele Existenzen bedrohen würde. Außerdem verlieren die umliegenden Grundstücke an Wert.
Und nicht zuletzt muss betont werden: Massentierhaltung ist nicht mehr zeitgemäß und mit dem Tierwohl nicht vereinbar – unabhängig davon, dass der Landwirt eine Freiland-Legehennenanlage plant; es leben zu viele Tiere auf vergleichsweise kleinem Raum, zudem werden offene Freiflächen von den Hühnern aus Angst vor Greifvögel oft gar nicht genutzt. Im Stall steht 9 Hühnern gerade ein Quadratmeter zur Verfügung!

13.05.2022 VG Schwerin:

Erfolgreiche Anträge des BUND gegen Genehmigungen für große Tierhaltungsanlagen im Landkreis Nordwestmecklenburg VG Schwerin, 1·1 04 2022, 7 B I 849/17.

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat mit Beschlüssen in zwei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Az.: 7 B 1849/17 SN und 7 B 1865/20 SN) die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen des anerkannten Umweltverbands Bund für Umwelt und Naturschutz, Landesverband M-V, gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbescheide wiederhergestellt. Nach Auffassung der zuständigen 7. Kammer des Gerichts bestehen nach summarischer Prüfung gegenwärtig jeweils ernstliche Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der genehmigten Vorhaben.

Im Fall der Genehmigung einer geplanten großen Schweinezuchtanlage in der Gemeinde Passee sei die Einschätzung in der Umweltverträglichkeitsprüfung, dass der prognostizierte Eintrag eutrophierender Stickstoffverbindungen in europarechtlich geschützte natürliche Lebensräume unbedenklich sei, durchgreifenden, ohne weitere gutachterliehe Feststellungen nicht auszuräumenden Zweifeln ausgesetzt. Ferner bestünden derzeit Einwände gegen die Annahme, die Auswirkungen des Stickstoffeintrags in drei gesetzlich geschützte Biotope in der nahen Umgebung des Vorhabens auf ein unbedenkliches Maß mindern zu können.

Im weiteren Fall der Genehmigungserteilung für die Erweiterung einer Milchviehhaltung in Dragun bestünden Zweifel an der planungsrechtlichen Zulässigkeit der im Außenbereich zu errichtenden Anlage. Es sei nicht abgesichert, dass der Vorhabenträger das Futter für die gehaltenen Tiere überwiegend auf den zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden landwirtschaftlich genutzten Flächen erzeugen könne. Die im Genehmigungs- und Gerichtsverfahren nachgewiesenen Pachtflächen genügten bisher nicht. Beschluss des VG Schwerin vom 11.04.2022, Az.: 7 B 1849/17

Quelle: Pressemitteilung Nr. 5/2022 des VG Schwerin vom 13.01.2022

Es sind über 15.000 ha in der Flächenkulisse enthalten, es werden aber nur 11.500 ha notwendig um die erforderlichen 2,1 Prozent des Planungsraumes zusammen zu bekommen. Es sind also noch div. Streichflächen enthalten.
Gegen Cantnitz spricht u.a. das die ersten vier Beteiligungsstufen der Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans als Landschaftsraum mit höchster Wertstufe des Landschaftsbildes eingestuft wurde und zudem wertvoller Teillebensraum für den Schreiadler ist sowie in einem der größten und wertvollsten unzerschnittenen Lebensräumen des Landes gehört, das bis Hinrichshagen und Wendorfer Holz bzw. Lichtenberg reicht!

Die Flächen bei Laeven und Triepkendorf sind u.a. aufgrund des angrenzenden Landschaftsschutzgebiet, dem nahegelegenen NSG Heilige Hallen und zahlreichen Großvogelhabitaten im Umfeld ungeeignet...

zum Vorentwurf 2023

Ein nachhaltiges, umweltverträgliches Zukunftsmodell der Nutztierhaltung sieht anders aus. Daher hoffen wir auf zahlreiche Unterstützung: Bitte helft mit eurer Unterschrift, den Bau einer Legehennenanlage in unserer schönen Landschaft zu verhindern!

Hier kannst Du die Unterschriftenliste herunterladen und ausdrucken.